Zuzahlungsrechner
Für die Höhe Ihrer Zuzahlung ist der Arzneimittel- bzw. Hilfsmittelpreis entscheidend:
Arzneimittelpreis bis 50 Euro: |
Zuzahlung immer 5 Euro |
Arzneimittelpreis 50 bis 100 Euro: |
Zuzahlung 10% des Arzneimittelpreises |
Arzneimittelpreis über 100 Euro: |
Zuzahlung 10 Euro |
Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, z.B. Inkontinenz-Windeln, gilt das Gleiche, jedoch höchstens 10€ für den Monatsbedarf je Indikation.
Die Höhe aller Zuzahlungen, die Sie im Laufe eines Jahres bezahlen (z. B. Krankenhausgebühr, Arzneimittelzuzahlungen, Physiotherapie, Krankenfahrten...), darf maximal 2 % Ihres Jahresbruttoeinkommens betragen. Chronisch Kranke müssen nur 1% zuzahlen.
Ist diese Grenze überschritten, so werden Sie auf Antrag von Ihrer Krankenkasse bis zum Ende des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreit. Zuviel gezahlte Beträge erhalten Sie zurück. Kinder unter 18 Jahre sind generell von Zuzahlungen befreit.
Deshalb sammeln Sie alle Quittungen, am besten mit Hilfe einer persönlichen Kundenkarte bei uns!